Glücklich Wohnen
Wohnen, Hilfsmittel und Betreuungsdienste für alte und pflegebedürftige Menschen
Wenn Menschen auch im hohen Alter oder mit einem Handicap selbstbestimmt leben möchten, stellt uns das vor viele Herausforderungen, auf die wir mit geeigneten Mitteln reagieren müssen. Vor diesem Hintergrund hat das SANITÄTSHAUS AKTUELL MAGAZIN Experten befragt und für Sie die derzeitigen technischen sowie gesetzlichen Möglichkeiten beleuchtet.
Autor: Christian Sujata
Die Menschen werden immer älter. Keine Frage, das ist eine positive Errungenschaft unserer Zeit. Doch alt zu werden allein macht noch nicht glücklich. Dadurch steigt auch die Zahl der hochbetagten, kranken und pflegebedürftigen Menschen, die in ihrem Alltag auf Hilfsmittel oder die Unterstützung anderer angewiesen sind. Für deren Glück spielt es eine große Rolle, dass sie in ihrer eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Wohngemeinschaft leben können. Damit dies gelingt, müssen die Wohnungen und Häuser der Betroffenen an deren Fähigkeiten und Bedürfnisse angepasst werden. Auch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs muss für sie gewährleistet werden. Das ist übrigens nicht nur für die Alten wichtig, sondern gleichermaßen für jüngere Menschen, die durch ein Handicap ebenfalls in ihrer Mobilität eingeschränkt oder pflegebedürftig sind.
Wohngemeinschaft oder eigene vier Wände
Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, gibt es ein breites Hilfsnetzwerk mit zahlreichen Angeboten: Neben der Pflege durch Angehörige ist eine Unterstützung oder sogar die komplette Übernahme der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst möglich. „Dabei ist eine klare Regelung notwendig, beispielsweise in Form eines Pflegevertrages, welche Leistungen hier erbracht werden sollen“, sagt Manuela Oltersdorf, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Gegebenenfalls kann eine stationäre Einrichtung, die Tages- und Nachtpflege anbietet, zusätzlich unterstützen. Das soll die Pflegepersonen entlasten oder bei Abwesenheit vertreten, um so die Versorgung weiterhin sicherzustellen.“ Sofern eine Pflege im häuslichen Umfeld gar nicht möglich ist – beispielsweise, wenn die Angehörigen nicht können oder wollen – kann eine ambulant betreute Wohngruppe eine Alternative sein. Hier leben mindestens drei Pflegebedürftige, die Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten in einer gemeinsamen Wohnung zusammen. Weitere Voraussetzung ist, dass in der ambulanten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. Diese Wohnform hat den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Pflegeheimen dem Leben in der eigenen Wohnung erheblich näher kommt.
Das Wohnumfeld barrierefrei gestalten
„Die Verbesserung des eigenen Wohnumfeldes ist dann in Erwägung zu ziehen, wenn durch geeignete Baumaßnahmen die Pflege zu Hause erst ermöglicht oder sichergestellt werden kann“, so Oltersdorf. Hierzu zählen zum Beispiel das Entfernen oder Verringern von Türschwellen, Türverbreiterungen, ein Badumbau oder der Einbau eines Treppenliftes zur Überwindung von Etagen. Um sich ausführlich über alle notwendigen baulichen Schritte beraten zu lassen, empfiehlt sich der Gang ins Sanitätshaus. „Im Rahmen einer Hausberatung stellen wir zunächst den Hilfsmittelbedarf fest“, erklärt Christian Eidam, Fachbereichsleiter für Pflegehilfsmittel im Sanitätshaus Kaphingst im mittelhessischen Lahntal. Typische Hilfsmittel sind dabei Badewannen-Lifter, Duschstühle oder Stützgriffe an Waschbecken oder WC. „Wir geben Tipps, worauf geachtet werden sollte: Etwa, wie groß die befahrbare Dusche für einen Duschrollstuhl sein sollte oder wo und welche Haltegriffe montiert werden müssen, um die Selbstständigkeit des Betroffenen zu gewährleisten.“ Pflegebetten und Rollatoren können vom Arzt verordnet und entweder bei der zuständigen Pflegeoder Krankenkasse beantragt werden, je nachdem, ob diese der Krankenbehandlung oder Erleichterung der Pflege dienen. „Der Pflege dient zum Beispiel ein Pflegebett im Regelfall dann, wenn der zu Pflegende überwiegend bettlägerig ist und die Pflege primär am oder im Bett stattfindet“, führt Manuela Oltersdorf aus.
Betreuungsdienste
Neben den zugelassenen ambulanten Pflegediensten können auch ambulante Betreuungsdienste Leistungen erbringen. Hier werden Betroffene dabei unterstützt, ihren Tagesablauf zu organisieren oder soziale Kontakte zu pflegen. „Dies erfolgt in Abgrenzung zu niedrigschwelligen Betreuungsleistungen, die in der Regel durch ehrenamtlich tätige Personen erbracht werden“, so Oltersdorf. „So sollen auch qualitätsgesicherte häusliche Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung abgedeckt werden.“ Es besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrages für ambulante Pflegeleistungen, für Betreuungsund
Entlastungsangebote zu nutzen.
Antrag auf Pflegeleistungen
Bevor Wohnräumlichkeiten barrierefrei umgebaut oder Betreuungsdienste beauftragt werden können, müssen Angehörige zunächst den Pflegebedarf klären. Sobald ein Pflegefall entsteht, empfiehlt es sich, direkt die Pflegekasse des Betroffenen zu kontaktieren und dort den Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Sollte sich der Betroffene noch in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik befinden, kann der Sozialdienst der Einrichtung bei der Beantragung helfen. Für Betroffene besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung, bei der alle Möglichkeiten, die mit der Pflegestufe verbunden sind, angesprochen werden. Der zu Pflegende bzw. dessen Angehörige können dabei entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Ein Pflegetagebuch kann übrigens als Nachweis gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) für die Erstellung eines Gutachtens zur Einstufung in die jeweilige Pflegestufe hilfreich sein. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer (mindestens für sechs Monate) in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Entsprechend dem Umfang des Hilfebedarfs, werden die Pflegebedürftigen einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Dreiklang für glückliches Wohnen
Dass die Pflegegesetze zuletzt immer wieder überarbeitet und ergänzt wurden, ist der Versuch, näher am Menschen zu sein. Für viele Menschen ist es zwar nicht möglich, ohne die Hilfe anderer ein glückliches, zufriedenes Leben zu führen. Doch gute, sinnvolle Pflegegesetze unterstützen den Dreiklang aus individuellen Wohnformen, innovativen Hilfsmitteln und geeigneter Betreuung, der ihnen ein glückliches Wohnen trotz Handicap ermöglicht. Haben Sie Fragen zu den neuen Pflegesetzen, Ihren Rechten als Patient bzw. Angehöriger oder zu der Erkrankung selbst? Die Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten Sie gerne. Sie erreichen die UPD montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der aus allen Netzen kostenlosen Telefonnummer 0800/0117722. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.patientenberatung.de