Rezept

Das Rezept/Die Hilfsmittelverordnung

Ist eine Diagnose gestellt, kann die Behandlung beginnen. Viele Betroffene bezahlen Hilfsmittel wie Rollatoren oder Kompressionsstrümpfe selbst, da sie nicht wissen, dass im Bedarfsfall ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen kann. Besonders in der häuslichen Pflege, wo einiges an Hilfsmitteln benötig wird, summieren sich die Kosten schnell.

Damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt ist in der Regel eine Verordnung (Rezept) von Ihrem Arzt erforderlich. Der Arzt hat dabei die Therapie-Hoheit und entscheidet, welche Hilfsmittelart in Ihrer Situation medizinisch notwendig ist. Er stellt ein Rezept aus und Sie können es vor Ort im Sanitätshaus oder sogar online einreichen.

In seltenen Fällen kann auch bei der Ermittlung des Pflegegrades von den Pflegegutachtern des MDK ein Bedarf für ein (Pflege-) Hilfsmittel festgestellt werden. Dann bedarf es nicht zwingend eines ärztlichen Rezepts.

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