Hilfsmittel abgelehnt – was nun?

Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen nicht jede Leistung, die Versicherte beantragen. Manche gesetzlich Versicherte müssen oft regelrecht um diese Leistungen kämpfen. Und das, obwohl sie zum Teil krank, pflegebedürftig oder schwerbehindert sind. In vielen Fällen lohnt es sich für Versicherte aber, einen Widerspruch einzulegen, wenn ihre Krankenkasse eine beantragte Leistung ablehnt. Eine Studie* des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) untermauert diese Erfahrung. Danach ist jeder zweite Widerspruch, den Versicherte gegen einen abgelehnten Antrag auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bei Krankenkassen einlegen, erfolgreich. Doch viele Versicherte scheuen den Aufwand und die Kosten, Rechtsmittel gegen abgelehnte Leistungsanträge einzulegen. Unterstützung bietet hier Hackstein. hilft, ein Rechtsservice, der von Sanitätshaus Aktuell, dem Sanitätshausverbund mit dem Lächeln, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwältinnen und -anwälten ins Leben gerufen wurde.

SAM: Bevor wir uns über den Rechtsschutzservice „Hackstein.hilft!“ unterhalten, wäre es schön, wenn Sie sich unseren Leserinnen und Lesern kurz vorstellen würden.

© Jörg Hackstein

Jörg Hackstein: Mein Name ist Jörg Hackstein. Ich bin seit beinahe 30 Jahren als Anwalt tätig. So lange beschäftige ich mich auch mit dem Sozialrecht und der Sozialversicherung in Deutschland. Seit beinahe 20 Jahren gehört dazu als wesentlicher Schwerpunkt die Versorgung mit Hilfsmitteln und Medizinprodukten.

SAM: Nun gibt es seit Anfang des Jahres den Rechtsschutzservice „Hackstein.hilft!“ des Sanitätshausverbundes Sanitätshaus Aktuell. Was verbirgt sich dahinter?

Jörg Hackstein: Dahinter steht der Grundgedanke, dass den Versicherten in allen Hilfsmittelbereichen eine Unterstützung durch ein professionell begleitetes Widerspruchsverfahren über die am Service teilnehmenden Sanitätshäuser mit dem Lächeln angeboten wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass häufig nicht klar ist, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und ob Ablehnungen von Krankenkassen tatsächlich berechtigt sind. Da viele Menschen vor dem Gang zum Anwalt zurückschrecken, bietet der Rechtsschutzservice einen einfachen Weg für eine professionelle Beratung und Unterstützung an.

SAM: Und wie ist der Ablauf, wenn Versicherte Ablehnungen ihrer Hilfsmittelanträge erhalten haben?

Jörg Hackstein: Sie können dann einfach Kontakt mit dem teilnehmenden Sanitätshaus mit dem Lächeln aufnehmen. Dieses hält vorbereitete Unterlagen vor, wie z. B. eine Einwilligungserklärung, um den Kontakt zwischen Versicherten und „Hackstein.hilft!“ herzustellen. Anhand der Unterlagen findet eine erste Vorprüfung statt. Wenn sich aus den Unterlagen ergibt, dass eine anwaltliche Tätigkeit Sinn macht, nehmen wir mit den Versicherten Kontakt auf. Wenn diese uns dann beauftragen wollen, senden sie uns einfach die übermittelte Vollmacht zurück und wir kümmern uns um das Widerspruchsverfahren. Und ganz besonders wichtig: Es entstehen keine Kosten für die Versicherten!

SAM: Haben Sie schon eine erste Einschätzung, wie der Service angenommen wird?

Jörg Hackstein: So richtig gestartet ist der Service erst ungefähr ab März dieses Jahres. Zurzeit nehmen bereits rund 25 Sanitätshäuser mit dem Lächeln teil. In der doch relativ kurzen Zeit laufen mittlerweile über 100 Verfahren, von denen aufgrund der Dauer von Widerspruchsverfahren bisher ca. 20, mehrheitlich erfolgreich, abgeschlossen werden konnten.

SAM: Gibt es typische Hilfsmittel, die abgelehnt werden?

Jörg Hackstein: Das typische Hilfsmittel gibt es sicherlich nicht. Überwiegend geht es aber um die komplexeren Versorgungen und individuell angepasste Versorgungen oder die Versorgung, die über den üblichen Standard hinausgeht, weil einfach der Bedarf dafür da ist. Einfachere Versorgung, wie z. B. mit einem Rollator oder Bandagen, gehört nicht dazu. Und es gibt immer mal wieder neue, innovative Produkte, bei denen es um grundsätzliche Fragestellungen geht.

SAM: Gibt es Einschränkungen für die Inanspruchnahme des Service?

Jörg Hackstein: Die einzige Einschränkung ist die Beschränkung auf Hilfsmittel. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob das Hilfsmittel von einer Krankenkasse oder von einem anderen Kostenträger wie einem Träger der Eingliederungshilfe abgelehnt wurde, die gelegentlich auch bei Hilfsmittelversorgung eine Rolle spielen.

SAM: Herr Hackstein, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für unsere Fragen genommen haben.

 

*Die Studie „Leistungsbewilligungen und Ablehnungen durch Krankenkassen” finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

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