In Bewegung mit
Rollstuhl und Zuggerät
Schnelle, flexible Mobilitätshelfer
Autor: Gunnar Römer
Zuggeräte werden an einen herkömmlichen manuellen Rollstuhl angebracht und erleichtern der Nutzerin oder dem Nutzer die Fortbewegung. Es gibt sie mit elektrischem Antrieb, als Handbikes und als Hybridmodell. Allen gemeinsam ist, dass sie vor allem für solche Personen geeignet sind, die trotz Rollstuhl sportlich aktiv und vor allem mobil bleiben möchten.
Sportlich aktiv und sehr mobil mit einem Rollstuhl: Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, wird Realität, wenn man ein sogenanntes Zuggerät vor dem Rollstuhl befestigt. „Vor allem junge, aktive Menschen wünschen sich häufig eine solche Vorrichtung, um ihren Aktionsradius zu vergrößern“, weiß Experte Olaf Jakobs aus dem Sanitätshaus Klein in Darmstadt. Die Zuggeräte, auch bekannt als Rollstuhlzuggeräte, sind auch dann nützlich, wenn die Anwenderin oder der Anwender Schwierigkeiten hat, den Rollstuhl eigenständig zu bewegen oder wenn zusätzliche Unterstützung bei der Fortbewegung erforderlich ist. Elektrische Zuggeräte sind mit einem Akku ausgestattet, während manuelle Exemplare eine Handkurbel besitzen, mit der das Konstrukt angetrieben wird. Auf dem Markt verfügbar sind auch hybride Modelle, die über beide Antriebsformen verfügen.
Es ist vor allem der Wunsch nach Mobilität und Sportlichkeit, der Menschen zur Anschaffung eines Zuggeräts antreibt. „Die handbetriebenen Modelle kennen viele von den Paralympics“, berichtet Christiane Jung, Leiterin des reha & care teams im Sanitätshaus Klein. Zudem können Zuggeräte die Unabhängigkeit und Autonomie von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern erhöhen, da sie es ihnen ermöglichen, sich ohne die Hilfe von Pflege- und Begleitpersonen fortzubewegen. Es können Distanzen zurückgelegt werden, die ohne diese technische Unterstützung nicht denkbar wären. Die Reichweiten unterscheiden sich je nach Hersteller und Akkustärke, betragen aber durchaus 20–45 Kilometer. „Wechselakkus verdoppeln die Reichweite“, so Olaf Jakobs. Auch die Geschwindigkeit mag so manche Lesende und so manchen Lesenden überraschen: Mit 15 Stundenkilometern liegt sie gut dreimal höher als die Schrittgeschwindigkeit. „Damit ist man definitiv ganz anders unterwegs als mit einem Elektrorollstuhl“, konstatiert Christiane Jung.
Krankenkassen entscheiden individuell über Finanzierung
Bei all den Vorteilen stellt man sich die Frage nach der Finanzierung. Immerhin schlagen die Hilfsgeräte je nach Exemplar und Hersteller mit einer Summe von 4.000 bis 8.000 Euro zu Buche. Hierzu lässt sich festhalten, dass die Genehmigungspraxis je nach Kostenträger sehr individuell ausfällt. Olaf Jakobs fasst dies wie folgt zusammen: „Einige, aber längst nicht alle Zuggeräte haben eine Hilfsmittelnummer. Diese sind grundsätzlich erstattungsfähig durch die Krankenkassen, sofern ärztlicherseits eine entsprechende Verordnung ausgestellt wurde.“ Hierunter fallen allerdings nur elektrisch betriebene Exemplare bis zu einer Geschwindigkeit von sechs Stundenkilometern. Auch muss die Diagnose genau passen und mit einer entsprechenden Mobilitätseinschränkung verbunden sein. Die Expertinnen und Experten berichten von einem Fall aus dem Sanitätshaus, in dem die Genehmigung durch die Krankenkasse erteilt wurde. Seinerzeit betreuten sie ein junges Mädchen mit schweren Mobilitätseinschränkungen. Diese waren so ausgeprägt, dass die Steuerung des Joysticks eines Elektrorollstuhls nicht möglich gewesen wäre. Hier stellte erst ein akkubetriebenes Zuggerät die Mobilität der Patientin sicher. Die Kostenübernahme ist somit eine individuelle Entscheidung der Krankenkassen.
Wenn eine Kundin oder ein Kunde sich für ein solches Rollstuhlzuggerät entscheidet, bietet das Sanitätshaus Klein zunächst immer eine Probefahrt an, in der geprüft wird, ob das Produkt wirklich den individuellen Anforderungen entspricht. Im Nachgang entscheidet sich dann, welcher Weg gegangen wird, also ob eine ärztliche Verordnung eingeholt und ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird oder das Gerät lediglich für den Freizeitgebrauch gekauft wird. Hier gibt es bei entsprechender Indikation auch einen Mittelweg, wie Olaf Jakobs berichtet: „Über die sogenannten Fallpauschalen, das sind Festpreise für elektrische Hilfsmittel, können sich Kundinnen und Kunden den Betrag anrechnen lassen, selbst etwas dazuzahlen und das Zuggerät damit käuflich erwerben.“ Denn ob medizinisch notwendig oder nicht: Die Liste der Vorteile ist lang und der Zugewinn an Lebensqualität groß.
Das Sanitätshaus Klein wurde 1975 gegründet und beschäftigt 137 Mitarbeitende an drei Standorten, wobei sich der Hauptsitz in Dieburg befindet. Mehr über das Sanitätshaus mit dem Lächeln erfahren Sie hier: