Pflegebetten & Zubehör
Pflegebett, Krankenbett & Seniorenbett
Pflegebetten, Krankenbetten und Seniorenbetten müssen vielen Anforderungen und Wünschen gerecht werden. Neben dem Wohlbefinden des Patienten spielt auch der Bedienkomfort für den zu Pflegenden eine wichtige Rolle.
Ob es um die richtige Pflegehöhe, das Bettenmachen, bequeme Reinigen des Bodens unter dem Bett oder dessen problemlosen Auf- und Abbau geht: Pflegebetten sind eine Alltagshilfe zur Steigerung der Lebensqualität der Patienten.
Pflegebetten werden für die Betroffenen nicht selten zum Lebensmittelpunkt und sollten deshalb ganz bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Lagerung eines Menschen unter bequemen Bedingungen
- Erholsames Ruhen und Schlafen ermöglichen
- Eine Lagerung ermöglichen, die sich an die Körperform, das Gewicht sowie an das Krankheitsbild des Patienten anpasst
- Dem Umfeld als Pflegehilfe die täglichen Arbeitsabläufe unter ergonomischen Bedingungen ermöglichen
- Die besonderen Hygieneanforderungen in der Pflege erfüllen
Unterschied zwischen Pflege-, Kanken-, Seniorenbett
Das Pflegebett als Hilfsmittel
Das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel “Pflegebett” soll beitragen zur:
- selbstständigeren Lebensführung eines Pflegebedürftigen
- Linderung der Beschwerden eines Pflegebedürftigen
- Erleichterung der Pflege für Angehörige oder Pflegekräfte.
Eine der oben genannten drei Anforderungen und ein Pflegegrad sind nach §40 SGB XI notwendig, damit die Kosten für ein Pflegebett von der Pflegekasse übernommen werden.
Der Unterschied zwischen Pflegebett, Krankenbett und Seniorenbett
Der Unterschied besteht in der Kostenübernahme eines Bettes.

Das Krankenbett wird bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bezahlt. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt.
Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege eines beispielsweise Angehörigen dient.
Was | Für wen | Wer zahlt |
Pflegebett | Pflegebedürftige mit Pflegegrad | Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. |
Krankenbett | Pflegebedürftige ohne Pflegegrad | Die Kosten werden von der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel bezahlt |
Seniorenbett | Senioren die noch selbstständig wohnen, aber den Komfort von einer speziell entwickelten Einstiegshöhe, elektrischem Lattenrost und höhenverstellbahrem Betteinsatz zu schätzen wissen | Selbstzahlerbasis |
Das Pflegebett als Hilfsmittel
Das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel “Pflegebett” soll beitragen zur:
- selbstständigeren Lebensführung eines Pflegebedürftigen
- Linderung der Beschwerden eines Pflegebedürftigen
- Erleichterung der Pflege für Angehörige oder Pflegekräfte.
Eine der oben genannten drei Anforderungen und ein Pflegegrad sind nach §40 SGB XI notwendig, damit die Kosten für ein Pflegebett von der Pflegekasse übernommen werden.
Der Unterschied zwischen Pflegebett, Krankenbett und Seniorenbett
Der Unterschied besteht in der Kostenübernahme eines Bettes.

Das Krankenbett wird bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bezahlt. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt.
Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege eines beispielsweise Angehörigen dient.
Was | Für wen | Wer zahlt |
Pflegebett | Pflegebedürftige mit Pflegegrad | Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. |
Krankenbett | Pflegebedürftige ohne Pflegegrad | Die Kosten werden von der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel bezahlt |
Seniorenbett | Senioren die noch selbstständig wohnen, aber den Komfort von einer speziell entwickelten Einstiegshöhe, elektrischem Lattenrost und höhenverstellbahrem Betteinsatz zu schätzen wissen | Selbstzahlerbasis |
Kostenübernahme Pflegebett
Wer zahlt das Pflegebett?
Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse
Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad (keine Pflegestufe) von der Krankenkasse bezahlt.
Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden.
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Pflegekasse erfordert eine Pflegestufe für den Patienten.
Es gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!
Wer zahlt das Pflegebett?
Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse
Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad (keine Pflegestufe) von der Krankenkasse bezahlt.
Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden.
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Pflegekasse erfordert eine Pflegestufe für den Patienten.
Es gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!
Prozess Pflegebett
Prozess – Wie bekomme ich ein Pflegebett?
Pflegebett ohne Pflegegrad (genannt Krankenbett) auf Rezept
Meist für den kurzfristigen Bedarf, beispielsweise bei einem Unfall mit mehreren Knochenbrüchen, ist ein Krankenbett erhältlich. Der Arzt stellt der Arzt hierbei ein Rezept für ein Krankenbett (kein Pflegegrad vorhanden) aus. Mit diesem Rezept geht man ins Sanitätshaus. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag der dann bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung wird das Krankenbett von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln bestellt, ausgeliefert und Sie erhalten eine Einweisung. Die Kosten werden dann vom Sanitätshaus mit der Krankenkasse verrechnet.
Pflegebett mit Pflegegrad (Pflegebett) über die Pflegekasse
Wurde bei dem Patienten bereits ein Pflegegrad vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, so ein Antrag auf Pflegebett bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des MDK stellt vor Ort fest, ob ein Pflegebett als Hilfsmittel nötig ist. Ein Gutachten wird erstellt. Mit diesem kann das Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse erstellen. Dieser wird eingereicht und nach Genehmigung ihr Pflegebett bestellt und geliefert.
Eventuell stellt der Gutachter des MDK fest, dass zudem Pflegebett Zubehör benötigt wird:
- Antidekubitus-Matratzen
- Aufrichthilfen
- Rückenstütze
- Bettleiter
- Positionierungs- und Lagerungshilfen.
Auch diese erhalten Sie im Sanitätshaus mit dem Lächeln inklusive einer rundum Beratung.

Das richtige Pflegebett vor Ort finden
Ihre reha team-Experten suchen gemeinsam mit Ihnen angepasst an Situation, Wohnung, Gewicht, Erkrankungen etc. ein konkret auf Patientenbedürfnisse angepasstes Pflegebett aus. In puncto Sicherheit und einfacher Handhabung lassen diese keine Wünsche offen. Lassen Sie sich von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort beraten.
Prozess – Wie bekomme ich ein Pflegebett?
Pflegebett ohne Pflegegrad (genannt Krankenbett) auf Rezept
Meist für den kurzfristigen Bedarf, beispielsweise bei einem Unfall mit mehreren Knochenbrüchen, ist ein Krankenbett erhältlich. Der Arzt stellt der Arzt hierbei ein Rezept für ein Krankenbett (kein Pflegegrad vorhanden) aus. Mit diesem Rezept geht man ins Sanitätshaus. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag der dann bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung wird das Krankenbett von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln bestellt, ausgeliefert und Sie erhalten eine Einweisung. Die Kosten werden dann vom Sanitätshaus mit der Krankenkasse verrechnet.
Pflegebett mit Pflegegrad (Pflegebett) über die Pflegekasse
Wurde bei dem Patienten bereits ein Pflegegrad vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, so ein Antrag auf Pflegebett bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des MDK stellt vor Ort fest, ob ein Pflegebett als Hilfsmittel nötig ist. Ein Gutachten wird erstellt. Mit diesem kann das Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse erstellen. Dieser wird eingereicht und nach Genehmigung ihr Pflegebett bestellt und geliefert.
Eventuell stellt der Gutachter des MDK fest, dass zudem Pflegebett Zubehör benötigt wird:
- Antidekubitus-Matratzen
- Aufrichthilfen
- Rückenstütze
- Bettleiter
- Positionierungs- und Lagerungshilfen.
Auch diese erhalten Sie im Sanitätshaus mit dem Lächeln inklusive einer rundum Beratung.

Das richtige Pflegebett vor Ort finden
Ihre reha team-Experten suchen gemeinsam mit Ihnen angepasst an Situation, Wohnung, Gewicht, Erkrankungen etc. ein konkret auf Patientenbedürfnisse angepasstes Pflegebett aus. In puncto Sicherheit und einfacher Handhabung lassen diese keine Wünsche offen. Lassen Sie sich von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort beraten.
Unterschied zwischen Pflege-, Kanken-, Seniorenbett
Das Pflegebett als Hilfsmittel
Das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel “Pflegebett” soll beitragen zur:
- selbstständigeren Lebensführung eines Pflegebedürftigen
- Linderung der Beschwerden eines Pflegebedürftigen
- Erleichterung der Pflege für Angehörige oder Pflegekräfte.
Eine der oben genannten drei Anforderungen und ein Pflegegrad sind nach §40 SGB XI notwendig, damit die Kosten für ein Pflegebett von der Pflegekasse übernommen werden.
Der Unterschied zwischen Pflegebett, Krankenbett und Seniorenbett
Der Unterschied besteht in der Kostenübernahme eines Bettes.

Das Krankenbett wird bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bezahlt. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt.
Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege eines beispielsweise Angehörigen dient.
Was | Für wen | Wer zahlt |
Pflegebett | Pflegebedürftige mit Pflegegrad | Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. |
Krankenbett | Pflegebedürftige ohne Pflegegrad | Die Kosten werden von der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel bezahlt |
Seniorenbett | Senioren die noch selbstständig wohnen, aber den Komfort von einer speziell entwickelten Einstiegshöhe, elektrischem Lattenrost und höhenverstellbahrem Betteinsatz zu schätzen wissen | Selbstzahlerbasis |
Das Pflegebett als Hilfsmittel
Das Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel “Pflegebett” soll beitragen zur:
- selbstständigeren Lebensführung eines Pflegebedürftigen
- Linderung der Beschwerden eines Pflegebedürftigen
- Erleichterung der Pflege für Angehörige oder Pflegekräfte.
Eine der oben genannten drei Anforderungen und ein Pflegegrad sind nach §40 SGB XI notwendig, damit die Kosten für ein Pflegebett von der Pflegekasse übernommen werden.
Der Unterschied zwischen Pflegebett, Krankenbett und Seniorenbett
Der Unterschied besteht in der Kostenübernahme eines Bettes.

Das Krankenbett wird bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bezahlt. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt.
Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege eines beispielsweise Angehörigen dient.
Was | Für wen | Wer zahlt |
Pflegebett | Pflegebedürftige mit Pflegegrad | Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. |
Krankenbett | Pflegebedürftige ohne Pflegegrad | Die Kosten werden von der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel bezahlt |
Seniorenbett | Senioren die noch selbstständig wohnen, aber den Komfort von einer speziell entwickelten Einstiegshöhe, elektrischem Lattenrost und höhenverstellbahrem Betteinsatz zu schätzen wissen | Selbstzahlerbasis |
Kostenübernahme Pflegebett
Wer zahlt das Pflegebett?
Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse
Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad (keine Pflegestufe) von der Krankenkasse bezahlt.
Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden.
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Pflegekasse erfordert eine Pflegestufe für den Patienten.
Es gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!
Wer zahlt das Pflegebett?
Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse
Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad (keine Pflegestufe) von der Krankenkasse bezahlt.
Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden.
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Pflegekasse erfordert eine Pflegestufe für den Patienten.
Es gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!
Prozess Pflegebett
Prozess – Wie bekomme ich ein Pflegebett?
Pflegebett ohne Pflegegrad (genannt Krankenbett) auf Rezept
Meist für den kurzfristigen Bedarf, beispielsweise bei einem Unfall mit mehreren Knochenbrüchen, ist ein Krankenbett erhältlich. Der Arzt stellt der Arzt hierbei ein Rezept für ein Krankenbett (kein Pflegegrad vorhanden) aus. Mit diesem Rezept geht man ins Sanitätshaus. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag der dann bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung wird das Krankenbett von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln bestellt, ausgeliefert und Sie erhalten eine Einweisung. Die Kosten werden dann vom Sanitätshaus mit der Krankenkasse verrechnet.
Pflegebett mit Pflegegrad (Pflegebett) über die Pflegekasse
Wurde bei dem Patienten bereits ein Pflegegrad vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, so ein Antrag auf Pflegebett bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des MDK stellt vor Ort fest, ob ein Pflegebett als Hilfsmittel nötig ist. Ein Gutachten wird erstellt. Mit diesem kann das Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse erstellen. Dieser wird eingereicht und nach Genehmigung ihr Pflegebett bestellt und geliefert.
Eventuell stellt der Gutachter des MDK fest, dass zudem Pflegebett Zubehör benötigt wird:
- Antidekubitus-Matratzen
- Aufrichthilfen
- Rückenstütze
- Bettleiter
- Positionierungs- und Lagerungshilfen.
Auch diese erhalten Sie im Sanitätshaus mit dem Lächeln inklusive einer rundum Beratung.

Das richtige Pflegebett vor Ort finden
Ihre reha team-Experten suchen gemeinsam mit Ihnen angepasst an Situation, Wohnung, Gewicht, Erkrankungen etc. ein konkret auf Patientenbedürfnisse angepasstes Pflegebett aus. In puncto Sicherheit und einfacher Handhabung lassen diese keine Wünsche offen. Lassen Sie sich von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort beraten.
Prozess – Wie bekomme ich ein Pflegebett?
Pflegebett ohne Pflegegrad (genannt Krankenbett) auf Rezept
Meist für den kurzfristigen Bedarf, beispielsweise bei einem Unfall mit mehreren Knochenbrüchen, ist ein Krankenbett erhältlich. Der Arzt stellt der Arzt hierbei ein Rezept für ein Krankenbett (kein Pflegegrad vorhanden) aus. Mit diesem Rezept geht man ins Sanitätshaus. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag der dann bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung wird das Krankenbett von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln bestellt, ausgeliefert und Sie erhalten eine Einweisung. Die Kosten werden dann vom Sanitätshaus mit der Krankenkasse verrechnet.
Pflegebett mit Pflegegrad (Pflegebett) über die Pflegekasse
Wurde bei dem Patienten bereits ein Pflegegrad vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, so ein Antrag auf Pflegebett bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des MDK stellt vor Ort fest, ob ein Pflegebett als Hilfsmittel nötig ist. Ein Gutachten wird erstellt. Mit diesem kann das Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse erstellen. Dieser wird eingereicht und nach Genehmigung ihr Pflegebett bestellt und geliefert.
Eventuell stellt der Gutachter des MDK fest, dass zudem Pflegebett Zubehör benötigt wird:
- Antidekubitus-Matratzen
- Aufrichthilfen
- Rückenstütze
- Bettleiter
- Positionierungs- und Lagerungshilfen.
Auch diese erhalten Sie im Sanitätshaus mit dem Lächeln inklusive einer rundum Beratung.

Das richtige Pflegebett vor Ort finden
Ihre reha team-Experten suchen gemeinsam mit Ihnen angepasst an Situation, Wohnung, Gewicht, Erkrankungen etc. ein konkret auf Patientenbedürfnisse angepasstes Pflegebett aus. In puncto Sicherheit und einfacher Handhabung lassen diese keine Wünsche offen. Lassen Sie sich von Ihrem Sanitätshaus mit dem Lächeln vor Ort beraten.
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