Frühförderung Frühförderung in Deutschland ist der Oberbe- griff für Hilfsangebote verschie dener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn Eltern sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder eine Entwicklungs- beeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Viele Eltern stellen hohe Ansprüche an sich selbst. Sie wollen alles für ihr Kind tun, um seine eventuell beeinträchtigte Entwicklung güns tig zu beeinflussen. Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder sich im Alter eines Säuglings bis zum 6. Lebensjahr befinden. Insbesondere will die Frühförderung dann helfen, wenn kleine Kinder hinsicht- lich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. In den einschlägigen Gesetzestexten (SGB IX und Frühförderungsverordnung FrühVO und ggf. weiteren Regelungen in den Ausführungsgesetzen der verschiedenen Bun- desländer zum SGB IX) wird von der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesprochen. Die notwendigen Hilfen können nur in fachübergreifender Ab- stimmung angemessen gestaltet werden. Medizinische, psycho- logische, pädagogische und soziale Hilfen sind dabei als unver- zichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Hilfekonzepts zu sehen, in das die Familie selbst einbezogen ist. Insgesamt geht es also um Frühförderung mit den Fami lien. Sie bestimmen den Weg und die auszuwählenden Maßnahmen maßgeblich mit. Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch soll das Kind best mögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen. Es soll optimale Entwicklungschancen für ein selbst bestimmtes Leben und für gleich berechtigte gesellschaftliche Teilhabe geboten bekommen. Die Frühförderung kann bald nach der Geburt beginnen. Nach der Vollendung des 3. Lebensjahres wird sie hauptsächlich in Kindertagesheimen durchgeführt. In der Regel endet sie mit der Vollendung des 6. Lebensjahres. Kostenträger für • Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen ist die Krankenver sicherung bzw. bei Bedürftigkeit der Sozialhilfeträ- ger. Die Kostenübernahme erfolgt auf ärztliche Verordnung. • Nicht-medizinische (sozial -pädagogische/therapeutische) Behandlung ist der Sozialhilfeträger (Sozialamt). Für einige Maßnahmen gelten bei der Finanzierung allerdings be stimmte Einkommensgrenzen. • Die Kostenübernahme geschieht auf Antrag der Eltern nach ärztlicher Ver ordnung. Je früher, desto besser ... Je früher eine Behinderung erkannt wird, desto eher können durch eine gezielte, frühzeitig einsetzende Behandlung und Hilfe körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen und Schäden vermieden oder gemildert werden. Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen dafür besonders gute Chancen. Aufgaben der Frühförderstellen Frühförderstellen bieten ein wohnortnahes System medizinischer, pädagogischer, psycho- logischer und sozialer Hilfen an. Sie sind in ihrem Angebot flexibel und als Anlauf- und Koordina- tionsstellen offen für alle Familien behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Dieses Angebot wird in Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Diensten auf die individuellen Möglichkeiten des einzelnen Kindes in seiner Familie abge stimmt, damit gemeinsam mit den Eltern ein ihrer Situation gemäßes Gesamtkonzept ent stehen kann. Erhalten Eltern und Kind in der Frühförder stelle Hilfe, so spricht man von ambulanter Frühförderung. Zu der mobilen, aufsuchenden Frühförderung zählen die Mitarbei- ter/-innen der Früh för der stellen, aber auch Fachärzte, Kinderärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Motopäden, Heilpädagogen, Psychologen mit Spezialisierung. Medizinische Therapieangebote in der Frühförderung sind etwa Maßnahmen im Rahmen der Physiotherapie (Krankengymnastik), Ergotherapie (Beschäftigungstherapie), Mototherapie und Logopädie. Besondere Leistungen von Frühförder stellen sind professionelle Eltern-Kind-Kurse oder Eltern-Kind-Wochenenden als Ergänzung zur Hausfrühförderung. Eltern-Kind-Kurse setzen auf den Dialog zwischen Familien und Fachleuten im Rahmen von bis zu zwei- wöchigen Kursen. Zusammengefasst geht es bei den Aufgaben der Frühförder- stellen darum: • Behinderungen, Schädigungen, Defizite, Verzögerungen, Störun- gen und Auf fälligkeiten bei Kindern mög lichst früh zu erkennen; • diese Kinder entsprechend zu fördern und zu therapieren; • die Eltern der betroffenen Kinder zu beraten, zu unter stützen und zu be gleiten; notwendige Kontakte und weitere Hilfen zu vermitteln. Wo befinden sich die Anlaufstellen? Die Frühförderstellen sind entweder in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (z. B. Diakonisches Werk, Caritas, DPWV) bzw. als rechtlich selbstständige Einrichtungen tätig. Auch die Kommu- nen bieten entsprechende Angebote. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem orts ansässigen Sozialamt über das Angebot in Ihrer Nähe. Des Weiteren finden Sie im Internet die Kontaktdaten zu den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und zum CP-Netz, das sich für Kinder mit Cerebralparese engagiert. 22