Rückfall in alte Fehler: Geplante Hilfsmittel-Ausschreibungen gefährden die Patientenversorgung


Das geplante Ausschreibungsmodell im Rahmen der aktuellen Änderungsanträge zum Notfallreformgesetz droht die Versorgungsqualität von Millionen Patientinnen und Patienten massiv zu verschlechtern. Anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, reaktiviert die Politik gescheiterte Instrumente. Unsere ganze Branche warnt: Echte Qualität entsteht nicht durch bürokratische Kontrollen, sondern allein durch Wahlfreiheit und echten Wettbewerb.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Gesetzgeber die Ausschreibungsoption bei Hilfsmitteln (wie Rollstühlen, Prothesen oder Inkontinenzprodukten) bewusst abgeschafft. Die Begründung damals war eindeutig: Der erhoffte Qualitätswettbewerb blieb aus und das Risiko für die Versorgungsqualität war zu hoch. Schon vor Jahren versuchte das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), Ausschreibungen über bürokratische Hürden qualitativ abzusichern. Mindestens 50 Prozent der Zuschlagskriterien mussten Qualitätsaspekte abdecken. Berichte des Bundesamtes für Soziale Sicherung und der Finanzkommission Gesundheit (März 2026) zeigen jedoch das bittere Fazit dieser Praxis:

  • Fokus auf den Billigpreis: Trotz Vorgaben blieb primär der Preis ausschlaggebend. Hilfsmittel mit mangelhafter Qualität erhielten den Zuschlag.
  • Mangelnde Beratung vor Ort: Überregional agierende Gewinner sparten oft an notwendigen Beratungen und Einweisungen der Versicherten vor Ort.
  • Keine nennenswerten Einsparungen: Der Bundesrechnungshof stellte bereits fest, dass nennenswerte Einsparungen durch Krankenkassen oft nur durch das systematische Reduzieren der Anforderungen an die Versorgungsqualität erzielt wurden.
  • Bürokratie statt Kontrolle: Viele Krankenkassen führten keine strukturierten Stichprobenprüfungen durch – oft aus Mangel an personellen Ressourcen. Für Patienten führte dies zu Intransparenz.

Trotz dieser eindeutigen Belege sieht der aktuelle Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung ein Ausschreibungsmodell vor, das exakt auf diesen unbrauchbaren „Qualitätsplanken“ des alten HHVG basiert. „Echte Qualität entsteht nicht durch bürokratische Kontrollen, die von den Krankenkassen kaum mit vertretbarem Aufwand nachgehalten werden können“, so die Kritik aus Fachkreisen. „Was wir brauchen, ist ein Qualitätswettbewerb durch die Wahlfreiheit der Versicherten.“ Nur wenn Patienten selbst entscheiden können, welcher Leistungserbringer sie am besten versorgt, steigen Qualität und Patientenzufriedenheit nachhaltig. Die Politik ist aufgefordert, diesen gesundheitspolitischen Rückschritt im laufenden Verfahren zu stoppen.
Mitglied des Vorstands der Sanitätshaus Aktuell AG, Dr. Christian Gentner, fasst zusammen: „Wir erleben gerade einen politischen Rückgriff auf ein Instrument, dessen Schwächen aus der Vergangenheit bekannt sind. Ausschreibungen können auf dem Papier Einsparungen versprechen. Entscheidend ist aber, was am Ende bei den Patientinnen und Patienten ankommt. Wenn Beratung, individuelle Anpassung, Erreichbarkeit und Nachversorgung nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird aus vermeintlicher Wirtschaftlichkeit schnell eine Verschiebung des Aufwands an eine andere Stelle im System.“

Vorstandskollege Ulf Doster ergänzt: „Die Kollateralschäden aufgrund von Nichtberücksichtigung der Versorgungsketten, wie beispielsweise bei der nahtlosen Krankenhausentlassung, übersteigen die vermeintlichen Einsparpotenziale bei Weitem. Wir sollten nicht denselben Fehler zweimal machen. Wer über Einsparungen spricht, muss die gesamte Versorgung betrachten – nicht nur den Preis des Hilfsmittels.“

Vorstand der Sanitätshaus Aktuell AG bei der Jahresstarttagung 2024
Icon Händeschütteln

Möchten Sie Teil unseres erfolgreichen Partnernetzwerks werden oder haben Sie weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne für alle Informationen zur Verfügung und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu wachsen.