Politik besteht auf die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Einlagenversorgung

Die fachliche persönliche Beratung und individuelle Anpassung von medizinischen Einlagen sind nicht durch reine Onlineversorgungen zu ersetzten. Davon überzeugente sich Erwin Rüddel, MdB und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag der letzten Legislaturperiode, bei seinem Besuch in der orthopädischen Werkstatt des Sanitätshauses Pierdolla in Neuwied. Mit großem Interesse ließ sich der Gesundheitspolitiker von den versierten Orthopädietechnikern zeigen, wie eine qualitätsgesicherte Einlagenversorgung abläuft und welche modernen digitalen Mess- und Fertigungstechniken dabei zum Einsatz kommen. Die Orthopädietechniker demonstrierten, dass je nach Krankheitsbild und individueller Versorgungsnotwendigkeit zwei- bzw. dreidimensionale sowie statische und dynamische Scan- und Messverfahren angewendet werden müssen. Eine zweidimensionale Vermessung per Blaupause liefere nicht alle Informationen, die für eine fachgerechte Einlagenfertigung notwendig sind. „Schon die Breite des Fußes, die für die Passgenauigkeit der Einlage notwendig ist, wird hierdurch nicht abgebildet“ klärte Andre Göbbel, Orthopädietechnikermeister der Firma Pierdolla, auf. Dass die Einlage nicht nur zum Fuß, sondern auch zum Schuh passen muss, wusste Rüddel, der als passionierter Läufer beim Sport selbst Einlagen trägt, bereits aus eigener Erfahrung. Jens Kublik, Prokurist der Pierdolla GmbH und Anja Faber-Drygala, Prokuristin der Sanitätshaus Aktuell AG, erörterten mit Erwin Rüddel vor dem Hintergrund des E-Rezeptes die Bedeutung digitaler Prozesse für die Hilfsmittelversorgung. Rüddel sieht in der Digitalisierung und sektorenübergreifenden Versorgung große Einsparpotentiale im Gesundheitswesen. Der Schlüssel moderner Gesundheitsversorgung seien einheitliche Datensätzen und effizienter Datentransfer. Der Datenschutz dürfe hier kein Hemmschuh sein: „An der fachgerechten Beratung und Versorgung des Patienten darf jedoch nicht gespart werden. Die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses müssen von den Krankenkassen eingehalten werden!“

 

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