Vettelschoß, 16. Dezember 2020 – Auch im zweiten Corona-Lockdown sind die Sanitätshäuser als systemrelevante Einrichtungen für ihre Kund*innen da und haben geöffnet. Das ist wichtig, denn schließlich darf wegen Corona nicht die Versorgung aller anderen Krankheitsbilder vernachlässigt werden. Durch die Corona-Kontaktbeschränkungen bewegen sich außerdem viele Menschen weniger, so dass sich chronische Erkrankungen wie zum Beispiel Venenleiden verschlimmern können.

Schon im Frühjahr kam es im Zuge des ersten Corona-Lockdowns zu einem deutlichen Besucherrückgang in den Arztpraxen und Sanitätshäusern. Und auch jetzt trauen sich viele Menschen nicht, Gesundheitstermine wahrzunehmen, wenn es sich nicht gerade um einen akuten Bedarf handelt. Die Gründe dafür liegen in der Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, aber auch in der Absicht, das Gesundheitssystem nicht zu belasten.

Dabei kann Corona jedoch nicht nur negative Folgen für diejenigen haben, die an Covid-19 erkranken: Durch die Kontaktbeschränkungen, mit der die Corona-Pandemie eingedämmt werden sollen, bewegen sich viele Menschen weniger als sonst. Venenleiden können sich dadurch verschlimmern, sodass das Risiko, eine gefährliche Thrombose zu bekommen, steigt. Auch für eine ausgewogene Psyche und ein gesundes Gewicht ist Bewegung wichtig. Gerade ältere Menschen, die oft ohnehin schon in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bewegen sich bedingt durch Corona aber noch weniger als sonst.

In dieser Situation bieten Sanitätshäuser eine wichtige Hilfestellung: Zur Versorgung von Venenleiden halten sie Kompressionsstrümpfe bereit und die Beweglichkeit kann mit vielen Hilfsmitteln, von der Orthese bis zum Rollator, unterstützt werden. Alle Sanitätshäuser wenden außerdem sorgfältige Hygienekonzepte an und verfügen über medizinisch kompetentes Personal. Betroffene sollten sich daher nicht scheuen, bei Bedarf zum Arzt oder in Sanitätshaus zu gehen – auch und gerade in Zeiten von Corona.

Noch bis Ende März nächsten Jahres gilt zudem eine Sonderregelung der gesetzlichen Krankenkassen, nach der man sich eine Folgeverordnung für bestimmte Hilfsmittel wie zum Beispiel Kompressionsstrümpfe auch telefonisch von seinem Arzt bzw. seiner Ärztin ausstellen lassen kann, die dann per Post zugeschickt wird.

 

 

Hinweis:

Fotobeschreibungen/Copyrights finden Sie im separaten Dokument bei Pressedownloads.

 

Medienkontakt:

Projektagentur:

FLAD & FLAD Communication GmbH

Gudrun Buschner

Thomas-Flad-Weg 1 • 90562 Heroldsberg

Tel.: 09126 275 222

Mobil: 0151 180 45 126

gudrun.buschner@flad.de

 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Sanitätshaus Aktuell AG

Sandra Jansen

Auf der Höhe 50 • 53560 Vettelschoß

Tel.: 02645 / 95 39-58

s.jansen@sani-aktuell.de